Die Leistungen des Staates und seiner sozialen Systeme werden seit Jahren kontinuierlich zurückgefahren. Bei unzureichender Vorsorge für das Alter, der Arbeitskraft oder den Krankheits- und Pflegefall drohen zum Teil erhebliche finanzielle Einbußen. Wir beraten Sie zu den Themen:

  • Altersvorsorge
    • steuerlich geförderte Rentenversicherung ("Rürup" und "Riester")
    • Betriebliche Altersvorsorge (z.B. Direktversicherung)
    • private Lebens- und Rentenversicherung

 

  • Finanzielle Absicherung im Todesfall
    • Risikolebensversicherung
    • Sterbegeldversicherung

 

  • Finanzielle Absicherung der Arbeitskraft
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
    • Grundfähigkeit- und Schwere Krankheiten-Vorsorge

 

  • Finanzielle Absicherung im Krankheits- und Pflegefall
    • Krankenvollversicherung
    • Krankenzusatzversicherung (z.B. Stationär, Zahnzusatz, Auslandsreise)
    • Pflegeversicherung (z.B. Pflegetagegeld, Pflegerentenversicherung)



Vorvertragliche Information zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Beratungsprozess (Art. 6 TVO)

Wir haben über ein kapitalbildendes Produkt der dritten Schicht, ein sogenanntes Versicherungsanlageprodukt, gesprochen.
Für diese Art von Produkten schreibt die Transparenzverordnung (TVO) eine Entscheidung des Versicherungsmaklers vor, ob dieser Nachhaltigkeitsrisiken in die Beratung mit einbezieht oder nicht. Dabei geht es insbesondere um eine Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen auf die Rendite. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich Nachhaltigkeitsrisiken tendenziell negativ auf die Rendite auswirken. Indem Nachhaltigkeitsrisiken bei der Produktauswahl berücksichtigt werden, kann ein solcher negativer Effekt reduziert oder gar vermieden werden.

In unsere Beratung beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken grundsätzlich nicht mit ein, da wir dies nicht für beratungsrelevant halten. Wir gehen vielmehr davon aus, dass Nachhaltigkeitsrisiken bereits auf Anbieterebene berücksichtigt werden und dies in den vorvertraglichen Informationen der Anbieter entsprechend dargelegt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, wird hierzu in den vorvertraglichen Informationen des Anbieters eine entsprechende Erläuterung erfolgen.
Eine individuelle Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt daher grundsätzlich nicht.